KolTours Kolumbienreisen
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KolTours - eure Spezialisten für Kolumbienreisen

 

 

 

Unsere Geschäftsbedingungen:

 


 

1. Anmeldung und Bestätigung

 



 

1.a. Mit der Anmeldung zu einer Reise bietet der Anmelder von KolTours – Reisen den Abschluss eines Reisevertrages mündlich, fernmündlich, schriftlich, per Fax, Post oder elektronisch auf den Anmeldeformularen aus der online Reservierung (Zugang wird elektronisch bestätigt) verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch KolTours - Reisen zustande. KolTours – Reisen informiert den Kunden über den Vertragsschluss mit der schriftlichen Buchungsbestätigung.

 

1.b.Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird hierauf in der Reisebestätigung ausdrücklich hingewiesen. An das neue Angebot ist KolTours - Reisen 14 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Anmelder innerhalb dieser Frist die Annahme schriftlich, mündlich oder durch Leistung der Anzahlung bzw. der Rest - Zahlung erklärt..

 

1.c. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung er wie für seine eigenen einzustehen hat, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 

2. Bezahlung

 



 

2.a. Mit Abschluss des Vertrags und nach Erhalt der Bestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % fällig. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet.

 

2.b. Die Rest – Zahlung muss unaufgefordert bis 21 Tage vor Reiseantritt beglichen sein, sofern die Reisebestätigung dem Kunden vorliegt.

 

2.c. Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn, wird der gesamte Reisepreis unverzüglich nach Erhalt der Bestätigung zur Zahlung fällig.

Zusatz vom 11.02.2010:

Wichtige Info ... Wichtige Info ... Wichtige Info ...

Da der Eurokurs derzeit erheblichen Kursschwankungen ausgesetzt ist,
bitten wir um Verständnis, daß wir den Rechnungsbetrag sowohl in Euro,
als auch in kolumbianischen Pesos auflisten. Entscheidend ist dann bei der
Euro - Überweisung der aktuelle Kurs des kolumbianischen Peso.
Vielen Dank für euer Verständnis.


 

3. Leistungen

 



 

3a. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung des jeweils gebuchten Pakets.

 

3.b. KolTours behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Leistungsbeschreibungen zu erklären, über die der Reisende vor Vertragsabschluss selbstverständlich informiert wird.

 



 

4. Leistungsänderung / Preisänderungen

 



 

4.a. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von KolTours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. KolTours ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen

 

4.b. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrags nur möglich,
- wenn sich Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, nach Abschluss des Vertrages erhöht haben und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss weder eingetreten noch für KolTours vorhersehbar waren oder wenn sich die für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse geändert haben.

 

Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt werden, sind nicht zulässig.

 
    1. Im Fall einer Preiserhöhung um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn KolTours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten.

      4.d. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von KolTours über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung geltend zu machen.

 


 

5. Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen, Ersatzpersonen

 



 

5.a. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Es wird aus Beweisgründen geraten, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei KolTours.

 

5.b. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann KolTours eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben werden kann, bestimmt. KolTours kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen.
Dem Kunden steht stets frei - bei konkreter sowie bei pauschalierter Berechnung der Storno - Entschädigung , dass ein Schaden nicht oder nicht in der von KolTours berechneten Höhe entstanden ist.

 

5.c. Bis vor Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und an der Reise teilnimmt. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften gegenüber dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

 

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

 



 

Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aufgrund sonstiger zwingender Gründe, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, so wird sich KolTours bei den entsprechenden Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.

 

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

 



 

7.a. Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann KolTours vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt beziffert und der Zeitpunkt angegeben war, bis zu welchem die Erklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, dass die Teilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird, und zusätzlich in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wurde. KolTours wird den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit bis spätestens 28 Tage vor Reisebeginn über eine etwaige Nichtdurchführung unterrichten und ihm die Rücktrittserklärung bis zu diesem Zeitpunkt zugehen lassen. Der Reisepreis wird umgehend erstatte

 

7.b. Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig ( zB. Drogentourismus, Drogenhandel, Kontakt zu bewaffneten Gruppen ), dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann KolTours ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag außerordentlich kündigen. Dabei behält KolTours den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt einschließlich der von Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

 

8. Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt

 



 

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl KolTours, als auch der Reisende den Vertrag, kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann KolTours für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen . Weiterhin ist KolTours verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden den Rücktransport in das entsprechende Rückflug – Zielland zu organisieren. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen gehen die Mehrkosten zu Lasten des Reisenden.

 

9. Gewährleistung

 



 

9.a. Abhilfe - Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. KolTours kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. KolTours kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Auftretende Mängel hat der Reisegast unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen.

 

9.b Kündigung des Vertrages - Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet KolTours innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Kunde muss nur dann keine angemessene Frist für die Abhilfe setzen, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von KolTours verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, KolTours erkennbares Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

 

9.c Schadensersatz - Der Reisende kann bei Vorliegen eines Mangels unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den KolTours nicht zu vertreten hat.

 

10. Haftung des Reiseveranstalters, Beschränkung der Haftung

 



 

10.a. KolTours haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

 

10.b. Die vertragliche Haftung von KolTours für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden des Kunden durch KolTours weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit KolTours für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

 

10.c. KolTours haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Führungen, Theaterbesuche, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Veranstalter), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von KolTours sind. KolTours haftet jedoch für Leistungen, welche Beförderungen des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der gebuchten Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie dann, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung einer Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflicht des Veranstalters ursächlich geworden ist.

 

10.d. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich KolTours gegenüber dem Kunden hierauf berufen.

 

11. Mitwirkungspflicht der Reisenden

 



 

11.a. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

 

11.b. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Es wird die Schriftform empfohlen. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt Aussagen zu Schadenersatzansprüchen zu machen. Falls keine Reiseleitung verfügbar ist, ist KolTours an ihrem Geschäftssitz (siehe unten angegebene Adresse und Telefonnummer) zu verständigen.

 

11.c. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

 



 

12.a. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb von 14 Kalendertagen nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber KolTours geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist oder wenn er deliktische Ansprüche geltend macht.

 

12.b. Reisevertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

 

12.c. Es wird darauf hingewiesen, dass für Gepäckverlust – oder Beschädigung von KolTours keine Haftung übernommen wird, wenn die Beförderung nicht von uns unmittelbar organisiert und begleitet wurde.

 

13. Pass und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

 



 

13.a. KolTours steht dafür ein, Staatsangehörigen des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die Bestimmungen von Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind, sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

 

13.b Für die Einhaltung von Pass-, Einreise-, Impf-, Devisen- und Zollbestimmungen ist jeder Reiseteilnehmer, der im Besitz eines gültigen Ausweises (Bundespersonalausweis, Reisepass) - evtl. mit Visum - sein muss, selbst verantwortlich. Alle Nachteile (z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten), die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von KolTours bedingt sind.

 

13.c KolTours haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn im Ausnahmefall KolTours mit der Besorgung der Visa beauftragt ist, es sei denn, dass KolTours die Verzögerung zu vertreten hat.

 

14. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

 



 

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist KolTours verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird/werden. Auch über den Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft muss KolTours den Kunden informieren. Sie muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

 
  1. Sonderhinweis Kriminalität / Entführungen

 


 

Für den Fall einer Entführung oder eines kriminellen Delikts übernimmt KolTours keine Haftung.

 

Das Reiseunternehmen KolTours wird sich aber intensiv und bestmöglich im Rahmen aller KolTours zur Verfügung stehenden Möglichkeiten um Hilfsmöglichkeiten, Verständigung von Botschaft, Angehörigen etc. bemühen.

 

 

 

Wie funktioniert das Buchen bei KolTours ?

 

Vor Ort in Deutschland:



Unsere Kontakte in Deutschland für alle deutschsprachigen Interessenten:

Mobile Reiseberatung Peter Ehrlicher





       

http://www.onlineweg.de/dresden-west/index.php
Tel.: 0351-2177836 begin_of_the_skype_highlighting              0351-2177836      end_of_the_skype_highlighting
Fax: 0351-2177982
Email: reiseberatung-ehrlich@t-online.de

                                                                                                                                       


Oder per Mail bitte an info@koltours.com  oder  william.koltours@gmail.com :

Kopiert das Buchungsformular in eine Email  und füllte es aus.

Diese sendet ihr uns zu. Von uns wiederum bekommt ihr UMGEHEND eine Buchungs - und Leistungsbestätigung .

Sobald die 25 % Anzahlung auf unserem Konto eingegangen sind, buchen wir verbindlich die Hotels, Flüge etc.

 

 




Buchungsformular:

 


ReiseteilnehmerIn 1:

Vorname: _______________________

Nachname: ______________________

Straße: _________________________

PLZ/Ort: ________________________

Geburtsdatum____________________

Reisepass - Nr. ___________________

Tel. Mobil _______________________

Tel. Privat: ______________________

E-Mail: _________________________


ReiseteilnehmerIn 2:

Vorname: ____________________

Nachname: ___________________

Straße: _______________________

PLZ/Ort: ______________________

Geburtsdatum:_________________

Reisepass - Nr:_________________

Tel. Mobil:_____________________

Tel. Privat:_____________________

Email:_________________________




Ich/wir buchen verbindlich die folgende Reise/Reiseleistung:


KolTour - Reisepaket:

Reisetermin: vom:

Abflughafen:

Wir benötigen folgende Zimmer: q ___ DZ q ___ EZ q ___ ½ DZ (falls verfügbar)


Zusatzleistungen: ________________________________________


Reisepreis pro Person: ____________________________________


Ich/wir haben die Anforderungen und Reiseleistungen sowie die Reisebedingungen gelesen und

erkenne/n diese mit meiner/unserer Unterschrift an. Ich / wir  erklären ausdrücklich, dass ich / wir  die

vertraglichen Verpflichtungen für alle von mir/ uns  angemeldeten TeilnehmerInnen übernehme.


_____________________________

Ort,Datum,Unterschrift


 

KolTours –  Reiseanmeldung

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